Jagdbares Wild
Alle Wildarten je Patent mit ihren Jagdzeiten im Kanton Bern. Was heute jagdbar ist, ist grün hinterlegt.
Massgebend ist Anhang 1 der Jagdverordnung des Kantons Bern (JaV) und die Jagdordnung der laufenden Saison. Änderungen des Kantons erscheinen hier, sobald das Jagdinspektorat sie veröffentlicht.
Diese Seite zeigt die Jagdzeiten der ganzen Saison. Welche Kategorien in welchem Wildraum morgen noch offen sind, steht bei den tagesaktuellen Freigaben des Jagdinspektorats.
Jagdzeiten auf einen Blick
Basispatent
Patent A (Gämswild)
Patent B (Rehwild)
Patent C (Rothirsch)
Patent D (Wildschwein)
Patent E (Wasservögel)
Nach Anhang 1 JaV und den Festlegungen des Jagdinspektorats. Kräftig: läuft heute. Durchgestrichen: diese Saison im ganzen Kanton gesperrt. «anderer Wildraum»: im Wildraum 4 (Sitz des Vereins) nicht jagdbar, in anderen Wildräumen des Kantons schon – gejagt wird im ganzen Kanton Bern. Ab 1. März gilt die Schonzeit. Der Balken zeigt beim Überfahren die genauen Daten.
Jagdzeiten im Einzelnen
Basispatent
- Fuchs ☾ 1.9.–28.2.
- Marderhund ☾ 1.9.–28.2.
- Waschbär ☾ 1.9.–28.2.
- Verwilderte Hauskatze 1.9.–28.2.
- Verwilderte Haustaube 1.9.–28.2.
- Rabenkrähe 1.9.–15.2. Schwärme auf landwirtschaftlichen Kulturen mit Schadenpotenzial bis 28.2.
- Saatkrähe 1.9.–15.2.
- Elster 1.9.–15.2.
- Eichelhäher 1.9.–15.2.
- Edelmarder ☾ 1.9.–15.2.
- Steinmarder ☾ 1.9.–15.2.
- Damhirsch 1.9.–31.1.
- Sikahirsch 1.9.–31.1.
- Mufflon 1.9.–31.1.
- Dachs ☾ 1.9.–31.12.
- Ringeltaube 1.9.–15.11.
- Kolkrabe 1.9.–15.11.
- Fasan 1.10.–15.11. Nur ein Fasanenhahn je Patent, Henne nicht jagdbar.
- Türkentaube 1.10.–15.11.
Patent A (Gämswild)
- Gämse 10.9.–30.9. Im Wildraum 4 nicht jagdbar, in anderen Wildräumen des Kantons schon.
- Murmeltier 10.9.–30.9. Im Wildraum 4 nicht jagdbar, in anderen Wildräumen des Kantons schon.
Patent B (Rehwild)
- Reh 1.10.–15.11.
- Feldhase 1.10.–15.11. Diese Saison im ganzen Kanton nicht jagdbar.
- Schneehase 1.11.–15.11. Diese Saison im ganzen Kanton nicht jagdbar.
- Waldschnepfe 1.10.–15.11. Im Wildraum 4 nicht jagdbar, in anderen Wildräumen des Kantons schon. Nur in den Wildräumen des Berner Juras (WR 1, 2).
Patent C (Rothirsch)
- Rothirsch 1.9.–20.9. (Hauptjagd) · 10.10.–15.11. (Nachjagd) · 23.11.–5.12. (Sonderjagd) Nur mit Spezialbewilligung (23.11.–5.12.2026).
Patent D (Wildschwein)
- Wildschwein ☾ 2.8.–31.1. Im August nur Ansitzjagd ausserhalb des Waldes.
Patent E (Wasservögel)
- Blässhuhn 1.9.–31.12.
- Stockente 1.9.–31.12.
- Entenbastarde 1.9.–31.12.
- Reiherente 1.10.–31.12.
- Tafelente 1.10.–31.12.
- Kormoran 1.9.–28.2.
Nach Anhang 1 der Jagdverordnung; ☾ = Nachtansitz möglich (Art. 5 JaDV). Hervorgehoben ist, was heute jagdbar ist.
Gültig für den Kanton Bern. Jagdzeiten, Schusszeiten, Schontage, Fahrzeit-Perioden, Nachtansitz und Freigaben auf dieser Website gelten ausschliesslich für den Kanton Bern; in anderen Kantonen gelten andere Vorschriften. Massgebend ist immer der jeweils aktuelle Stand des Jagdinspektorats des Kantons Bern – die Jagdverordnung samt Anhang 1, die Festlegungen für die laufende Jagdperiode und die täglichen Freigaben. Diese Seite führt die amtlichen Dokumente automatisch nach, ersetzt sie aber nicht: Angaben ohne Gewähr.